Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 6 B 161/06 AL ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung; Geltendmachung eines zukunftsgerichteten Feststellungsbegehrens; Voraussetzung des Vorliegens eines überschaubaren Sachverhalts
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes eines Strafgefangenen i.R.e. vorbeugenden Feststellungsklage hinsichtlich möglicherweise entstehender Ansprüche auf Arbeitslosengeld mit der Haftentlassung; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung i.S.v. § ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.03.2006 - S 6 AL 384/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 6 B 161/06 AL ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1987 - 6 S 3334/86
Zulässigkeit vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes nur bei qualifiziertem …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 6 B 161/06
Notwendig für die Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung eines im Hauptsacheverfahren durch vorbeugende Feststellungsklage zu verfolgenden Anspruchs ist aber, dass die vorbeugende Feststellungsklage selbst zulässig wäre (vgl Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juni 1987 - 6 S 3334/86 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 1988, 74). - BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 9/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Strafgefangener - Aufnahme in …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 6 B 161/06
Denn Strafgefangene ohne Freigängerstatus - den der Antragsteller nicht besitzt - sind schon nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes, da sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen (§§ 118 Abs. 1 Nr. 1, 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III; vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-4100 § 103 Nr. 24 mwN). - BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 6 B 161/06
Wird - wie hier - ein zukunftsgerichtetes Feststellungsbegehren geltend gemacht, kann dieses dann zulässiger Weise verfolgt werden, wenn ein "überschaubarer", dh sich voraussichtlich realisierender Sachverhalt geschildert wird (BVerwGE 77, 207, 212 f) und ein berechtigtes Interesse gerade an einer baldigen vorbeugenden Feststellung, also ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht.